Der „Weil Vater Staat es so will“-Button
 
Liebe Likör-Freunde,
wir stecken in unsere handgemachten Spirituosen jede Menge Liebe, Herzblut und nur die besten Zutaten. Am liebsten ist es uns natürlich, wenn unsere Kreationen eure Geschmacksknospen glücklich machen. Die europäische Bürokratie wollte dem Online-Handel aber wohl reinen Wein – oder besser gesagt: reinen Likör – einschenken.
Seit dem 19. Juni 2026 verpflichtet uns das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie im § 356a BGB, diesen unübersehbaren Widerrufsbutton in unserem Shop anzubieten. Sinn der Sache: Ihr sollt euren Kauf im Netz genauso einfach rückgängig machen können, wie ihr ihn getätigt habt.
Auch wenn uns bei jeder ungeöffneten Flasche, die den Weg zu uns zurückfindet, das Manufaktur-Herz blutet: Der Gesetzgeber zwingt uns hiermit, euch die Reißleine direkt vor die Nase zu setzen. Falls ihr also doch kalte Füße bekommt – ein Klick genügt.
 
Viel Spaß beim Stöbern (und hoffentlich beim gemeinsamen Genießen statt Widerrufen)!
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